Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht, ihre Webauftritte und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://gokb.org
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://gokb.org und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Überschrift des News-Tickers ist als <h3> gesetzt wodurch sie nicht der richtigen hierarchischen Struktur der Seite entspricht. Dies kann die Navigation für Screenreader und andere Hilfstechnologien erschweren.
- Das
autocomplete– Attribut bei Formularfeldern ist nicht gesetzt. Dadurch wird die Nutzung von Autofill-Funktionen sowie unterstützenden Technologien eingeschränkt. - Dokumente wie bspw. PDFs sind nicht oder nur teilweise barrierefrei.
- Bei Links, die auf ein PDF verweisen, fehlt eine Kennzeichnung über das sich öffnende Dateiformat.
- Fehlermeldungen für Formulare sind aktuell noch nicht so formuliert, dass sie effektiv bei der Fehlerbehebung unterstützen.
- Einzelne Wörter in einer anderen Sprache (z. B. englische Paketnamen) sind nicht mit einem Sprachattribut (z. B.
lang="en") versehen. Dadurch können assistive Technologien wie Screenreader diese Inhalte nicht korrekt aussprechen, was das Verständnis für Nutzende mit Sehbehinderung beeinträchtigt.
Begründung:
Als Verbundzentrale des GBV (VZG) bieten wir einen umfangreichen Webauftritt, daher sind Fehler nicht ganz auszuschließen.
Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Eingesetzte Technologien zur Barrierefreiheit
Diese Website nutzt das Plugin Ally – Web Accessibility & Usability um bestimmte Barrierefreiheitsfunktionen zu unterstützen, darunter Ändern der Textgröße, Aktivieren von Kontrastmodi oder Anpassen der Schriftarten, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.01.2025 erstellt und am 10.04.2025 aktualisiert.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:
barrierefreiheit@gbv.de
Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
